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Erwin Bleuer aG

Schadenfall

Bei Fahrzeugschäden aller Art:
Für Sie und Ihr Fahrzeug haben wir Antworten im Versicherungsbereich bereit. 

Unsere Leistungen

Autounfall, was nun?

Eine Beule im Heck, ein Kratzer in der brandneuen Lackierung oder ein Leck in der Ölwanne. Ein Verkehrsunfall fällt immer unterschiedlich aus und ist glücklicherweise keine Alltagssituation. Aber ist er einmal passiert, so kommt man um eine (scheinbar) simple Frage nicht herum: Was nun? – Die Erwin Bleuer AG gibt Ihnen im Schadensfall umgehend und kostenlos Auskunft. So sind Sie nach einem Schreckmoment in vertrauensvollen Händen, denn wir kümmern uns um Ihre Anliegen.

 

Und in Ihrem Fall?

Die Erwin Bleuer AG geht auf Ihren konkreten Schadensfall ein und gibt Ihnen kostenlos Auskunft. Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, was polizeiseitig oder versicherungstechnisch nach einem Verkehrsunfall zu tun ist. Auf Wunsch regeln wir für Sie auch gleich das Administrative mit den Versicherungen: von der Anmeldung des Schadens über die Begutachtung des Fahrzeugs durch den Versicherungsexperten bis hin zur Ermittlung der unterschiedlichen Reparatur-Möglichkeiten.

 

Welche Versicherung zahlt?

Je nach Hergang kommt bei einem Verkehrsunfall eine andere Versicherung zum Zuge:

Haftpflicht-Versicherung:

Wenn ein anderer Lenker für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich ist, liegt ein Fall für die Haftpflichtversicherung vor.

Teilkasko-Versicherung:

Haben Sie eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen, so sind die Kosten – beispielsweise bei defekten Scheiben sowie Schäden durch Wildkollision, Fahrzeugbrand, Diebstahl oder Hagel – gedeckt. Je nach Vertrag ist dabei ein gewisser Selbstbehalt vorgesehen.

Vollkasko-Versicherung:

Bei selbstverursachten Schäden – wie etwa der Kollision mit dem Garagentor oder Glatteisunfällen – ist eine Vollkasko-Versicherung die Voraussetzung für die Kostenübernahme. Dabei ist meist ein Selbstbehalt zwischen CHF 500 und CHF 1000 vorgesehen. Sollte kein Bonusschutz vorhanden sein, erfolgt ausserdem eine Prämienerhöhung.

Was bedeuten die Begriffe?

Bei Abklärungen zu Verkehrsunfällen ist oftmals von „Totalschaden“ und „Selbstbehalt“ die Rede. Unter diesen Begriffen versteht man Folgendes:

Totalschaden:

Ist eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen zu teuer, spricht man von einem Totalschaden. In diesem Fall zahlt die Versicherung in der Regel den Zeitwert des Fahrzeuges. Eine Mehrentschädigung erfolgt dann, wenn die Versicherungs-Police einen Zeitwertzusatz enthält.

Selbstbehalt:

Unter Selbstbehalt versteht man den Kostenanteil, den man bei einem Schadensfall selber bezahlen muss. Die Höhe dieses Betrages variiert je nach Versicherungsabschluss und ist in der Police geregelt. Da der Selbstbehalt immer häufiger an Bedingungen geknüpft wird, ist beim Versicherungsabschluss grösste Achtsamkeit geboten. Ansonsten kann es nämlich vorkommen, dass Sie Ihr Fahrzeug für die Reparatur aus den Händen geben müssen – nämlich in eine Partnergarage der Versicherung statt in die Garage Ihres Vertrauens.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kompetent

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